Die Salzburger Landesregierung ist unser wichtigster Kostenträger.
Die Salzburger Gebietskrankenkasse leistet einen Zuschuss zu den Psychotherapien und fachärztlichen Behandlungen.
Die BewohnerInnen leisten einen einkommensabhängigen Selbstbehalt zu den Aufenthaltskosten (derzeit max. € 260,00 im Übergangswohnhaus, € 0,00 im Projekt Ambulant begleitetes Folgewohnen).