Für die Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, Kontakt zu beiden Elternteilen bzw. seinen leiblichen Eltern zu haben. Die Besuchsbegleitung unterstützt Eltern bei der Aufrechterhaltung, der Neu- oder Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen Kindern und dem von ihnen getrenntlebenden Elternteil. Dabei schaffen wir einen Rahmen, um Kontakte kindgerecht und konfliktfrei durchführen zu können.
Die Besuchskontakte werden von fachlich qualifizierten Besuchsbegleiter_innen als neutrale Drittpersonen begleitet.
Die Besuchsbegleitung kann von Gerichten oder der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet sowie auf Wunsch der Eltern und Kinder im Rahmen einer Eigenfinanzierung in Anspruch genommen werden. Sie ist sinnvoll und notwendig bei strittigen Scheidungen bzw. Trennungen, bei offenen Sorgerechtsverfahren, bei fremduntergebrachten Minderjährigen, bei Kindeswohlgefährdung und in Verdachtsfällen, für Adoptivkinder beim Erstkontakt mit leiblichen Eltern und im Rahmen des § 111 AusstrG und einer Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
DOWNLOAD FOLDER
Tel.: 0662 / 88 05 24 - 0
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!