Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pro Mente Salzburg, vertreten durch folgende Gesellschaften:
- Pro Mente Salzburg, Gem. Ges. für Arbeitsrehabilitation mbH
- Pro Mente Salzburg, Gem. Ges. für psych. u. soz. Rehabilitation mbH
- Pro Mente Salzburg, Gem. Ges. für Integration mbH
AGB für Auftragsarbeiten
1. Geltungsbereich
Die Pro Mente Salzburg nimmt Aufträge ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer (Pro Mente Salzburg) oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen eines Auftrages durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
2. Angebotslegung
Für jede neue Dienstleistung, die vom Auftragnehmer angeboten wird, gibt es ein schriftliches Angebot, wenn es nicht anders angegeben ist. Die genannten Preise sind wertgesichert vereinbart. Die Wertsicherung erfolgt nach dem Index der Verbraucherpreise (VPI2020). Die Wertanpassung erfolgt jährlich ab 1.1. eines Kalenderjahres auf Basis der für den vorausgegangenen September veröffentlichten Indexzahl in dem Ausmaß, in dem sich dieser zur Indexzahl des Septembers des Vorjahres erhöht oder vermindert hat.
3. Auftragsabwicklung
Vom Auftraggeber beigestellte Maschinen müssen alle relevanten Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Der Auftraggeber trägt dafür die Verantwortung. Auch die Einschulung erfolgt durch den Auftraggeber. Die Maschine ist vom Auftraggeber in Betrieb zu nehmen, dazu ist ein Inbetriebnahmeprotokoll und ein Unterweisungsprotokoll für die Mitarbeiter_innen anzufertigen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Instandhaltung seiner Maschine.
Die Transportpaletten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind zulässig.
Angekündigte Liefertermine gelten als Richtwert. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entheben den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Verständigung durch den Auftragnehmer die beim Auftragnehmer gelagerte Ware unverzüglich abzuholen. Wenn die Abholung nicht binnen 14 Tagen erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Lagerhaltungsgebühren zu verrechnen.
Bei Abholung der Ware ist der Auftraggeber für die Verladung und die Hebevorrichtungen selbst verantwortlich.
Die Rechnungslegung erfolgt mit Monatsletzten nach Lieferung, Zahlungen sind nach Rechnungslegung umgehend ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber unternehmerische Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
4. Versicherung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Transport von Waren, Geräten etc. zwischen der Betriebsstätte des Kunden und Pro Mente Salzburg.
Es wird dem Auftraggeber empfohlen eine entsprechende Transportversicherung zur Deckung des Transportschadenrisikos abzuschließen, es ist demnach kein Transportrisiko von seitens des Auftragnehmers gedeckt.
Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass seine Ware bei Feuer, Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Einbruchsdiebstahl etc. im Rahmen einer Außenversicherung gedeckt ist. Dies muss im eigenen Wirkungsbereich gedeckt sein über den Kunden.
5. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
6. Allgemeine Hinweise
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Vertragsparteien und der Schriftform.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzburg.
Stand: 12.07.2024
AGB für Seminare und Lehrgänge
1. Anmeldung
Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden nur per eMail entgegen genommen.
Der Vertrag kommt erst durch eine von Pro Mente Salzburg versandte Anmeldebestätigung zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro und werden als Nettopreise (exkl. 10 % MwSt) angeführt. Die Zahlung der Veranstaltungsgebühr kann per Telebanking, Erlagschein oder mittels Bankeinzug erfolgen. Bei Lehrgängen, wo die Option für eine Gesamtzahlung oder Teilzahlung besteht, ist die gewünschte Zahlungsoption bei der Anmeldung bekannt zu geben. Die Pro Mente Salzburg behält sich bei jahresübergreifenden Veranstaltungen vor, Rechnungsbeträge in Teilrechnungen (analog zu den Leistungen pro Kalenderjahr) aufzuschlüsseln. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalität und des Zahlungstermins bildet eine Voraussetzung für die Veranstaltungsteilnahme. Bei einer Zahlungsverzögerung um mehr als 30 Tage wird eine Mahngebühr verrechnet und die Pro Mente Salzburg behält sich das Recht vor, die noch offenen Beträge sofort zur Gänze einzuheben. Bei Zahlungsverzug gelten 8% Verzugszinsen als vereinbart.
Bankverbindung:
Volksbank Salzburg
IBAN: AT 39 4501 0000 0710 2825
BIC: VBOEATWWSAL
3. Rücktritt und Stornierung
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist der Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Der Rücktritt von einem Lehrgang, Seminar oder Workshop hat in jedem Fall schriftlich (per eMail) zu erfolgen. Da Lehrgangs-, Seminar- und Workshopplätze nicht kurzfristig nachbesetzt werden können, müssen wir bei Rücktritt eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Bei Nichtabmelden und Nichterscheinen vom/beim Lehrgang bzw. Seminar oder Workshop wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer_in ein/e der Zielgruppe entsprechende_r Ersatzteilnehmer_in nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist das Einlangen in der Pro Mente Salzburg. Bei vorzeitigem Abbruch von mehrsemestrigen Lehrgängen werden auf jeden Fall die Kosten des laufenden Lehrgangssemesters zur Gänze und die Kosten der noch nicht begonnenen Semester zur Hälfte einbehalten. Eine Kursunterbrechung ist nach Rücksprache mit der Kursleitung möglich, ändert aber nichts an der ursprünglich vereinbarten Zahlungsmodalität.
Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also E-Mail oder online, steht dem/der Teilnehmer_in als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnen.
4. Veranstaltungsänderungen und -absagen
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmer_innenzahl ab. Die Pro Mente Salzburg behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen. Bei einem Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainer_in oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Hotelkosten, Verdienstentgang etc.) und sonstige Ansprüche gegenüber der Pro Mente Salzburg sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Selbstverständlich werden Sie von uns in geeigneter Weise informiert.
5. Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Die Pro Mente Salzburg ist berechtigt organisatorisch bedingte Programmänderungen, Kurszeiten, Beginnzeiten, Termine, Seminarorte, Trainer_innenwechsel sowie eine Verschiebung im Ablaufplan von Lehrgängen vorzunehmen.. Dem/der Teilnehmer_in erwächst das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nur bei gravierenden Änderungen.
6. Veranstaltungsorte
Der Pro Mente Salzburg steht während der Veranstaltung das Hausrecht zu. Rauchen im Seminarbereich und der Konsum von Alkohol und Drogen in den Kursräumlichkeiten sind nicht gestattet und führen zum sofortigen Ausschluss vom Lehrgang/Kurs. Die Teilnahme ist nur zulässig sofern sich der Teilnehmer in einem guten physischen und psychischen Allgemeinzustand befindet. Der/Die Teilnehmer_in ist für diese Einschätzung selbst verantwortlich.
Den Anweisungen des Lehrpersonals und den Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden kann in diesem Fall keinerlei Haftung übernommen werden.
7. Anwesenheitspflicht
Wenn es nicht ausdrücklich anders angegeben ist, gilt eine Mindestanwesenheit von 80 % der in den jeweiligen Seminar-, Workshop- und Lehrgangsbeschreibungen ausgewiesenen Unterrichtseinheiten bei allen Veranstaltungen als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung und die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung/ eines Lehrgangszertifikates.
Das unentschuldigte Fernbleiben bei Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Versäumte oder nicht belegte Prüfungen können nur nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten kostenpflichtig nachgeholt werden. Es besteht keine Garantie, dass eine Nachholmöglichkeit gegeben ist.
Für Teilnehmer_innen an den sozialpsychiatrischen Grundkursen gilt für Mitarbeiter_innen der pro mente Austria Mitgliedsorganisationen eine 100%-ige Anwesenheitspflicht.
8. Haftungsausschluss
Die aus Lehrgängen, Seminaren und Workshops angewendeten Kenntnisse begründen keinen Haftungsanspruch gegenüber der Pro Mente Salzburg oder deren zurechenbaren Personen. Für im Rahmen des Lehrgangs auftretende Verletzungen wird die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Jede_r Teilnehmer_in handelt eigenverantwortlich. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer_innen wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen.
9. Datenschutz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer_innen werden vertraulich behandelt. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer_in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs-, Seminar- Workshop- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.
Die Daten werden ohne zuvoriges Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung nicht an Dritte weitergegeben.
10. Allgemeine Hinweise
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Vertragsparteien und der Schriftform.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 5020 Salzburg.
Stand: 12.07.2024
AGB Cateringgeschäfte
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Pro Mente Salzburg unter ihren Kunden im Bezug auf Catering Zustandekommen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Pro Mente Salzburg ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende und diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebotslegung
Die von Pro Mente Salzburg erstellten schriftlichen Angebote enthalten taxativ die geschuldete Leistung. Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 8 Tage. Angebote können schriftlich oder mit eMail angenommen werden.
Die im Angebot angegebene Gästezahl/Personenzahl ist Basis für die Abrechnung, auch wenn tatsächlich weniger Gäste/Personen teilnehmen. Für die Beistellung und Eignung der Räumlichkeiten ist der Kunde verantwortlich. Es gilt auch für Organisation, Durchführung und Bezahlung der Schlussreinigung.
3. Auftragsabwicklung
Damit Pro Mente Salzburg über Allergene aufklären kann, ist der Kunde verpflichtet, vor der Menüerstellung und Buchung Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten der Gäste bekanntzugeben. Der Auftraggeber hat auch bekanntzugeben, ob bestimmte Ernährungsweisen zu berücksichtigen sind und zwar spätestens bis 4
Wochen vor dem Event. Erfolgen solche Mitteilungen nicht, darf Pro Mente Salzburg davon ausgehen, dass es keine Unverträglichkeiten oder Sonderwünsche gibt.
Für bestellte und nicht in Anspruch genommene Leistungen und/oder Equipment gibt es keine Barablöse oder Preisreduktion. Der Bruch und die Beschädigung von Geschirr oder sonstiges Equipment wird zu den Wiederbeschaffungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Überlassene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde schuldet die Rückstellung in ordnungsgemäßem Zustand. Allfällige Schäden und Verluste sind vom Kunden zu vertreten.
Pro Mente Salzburg beschäftigt Personen mit Beeinträchtigungen. Sollte ein Problem oder Mangel auftreten, so muss das unverzüglich Pro Mente Salzburg mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Übergebene Speisen müssen in der gehörigen Form gelagert und weiterverarbeitet werden.
Pro Mente Salzburg übernimmt keinerlei Haftung für die weitere sachgerechte Handhabung der Speisen durch den Kunden.
4. Gewährleistung und Haftung
Mängel müssen bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich gerügt werden. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder nicht tunlich, steht dem Kunden nur ein Preisminderungsanspruch zu.
Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von Pro Mente Salzburg auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder sonstige unabwendbaren Ereignisse befreien Pro Mente Salzburg von ihrer Leistungspflicht.
Der Kunde kann keine Forderungen geltend machen. Hiervon ausgenommen ist die Rückforderung bereits geleisteter Anzahlungen. Behördliche Beschränkungen infolge einer Epidemie, insbesondere auch in Folge von Covid gelten als Fälle höherer Gewalt.
Für Wertsachen, Bargeld, Geschenke, persönliche Gegenstände, Garderobe etc., welche von Gästen und Teilnehmern der Veranstaltungen mitgebracht werden, übernimmt Pro Mente Salzburg keine Haftung.
5. Storno
Eine Stornierung des erteilten Auftrages ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
• Bei Storno nach Auftragserteilung fallen Stornogebühren an.
• Bei einer Stornierung zumindest 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beträgt die Stornogebühr 30% des vereinbarten Entgeltes, bis spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 70% der Gesamtkosten und danach 100% der Gesamtkosten.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Pro Mente Salzburg kann bis 4 Wochen vor dem Termin kostenfrei vom Auftrag zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt möglich, wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht fristgerecht geleistet werden sowie in Fällen höherer Gewalt oder wenn andere von Pro Mente Salzburg nicht zu tretende Umstände die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen. Bei berechtigtem Rücktritt von Pro Mente Salzburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Allgemeine Hinweise
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Vertragsparteien und der Schriftform.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzburg.
Stand: 12.07.2024